Zugang zum IPSC Schießen

Kein IPSC-Sport ohne BDS-Mitgliedschaft

Vertretungsrechte dieser Sportart werden weltweit jeweils nur an einen Verband einer Region vergeben. Die Vertretungsrechte der Region Deutschland liegen beim BDS .

Im Umkehrschluss heißt das, dass andere Verbände kein IPSC- Schiessen durchführen können.

Nicht-BDS-Mitglieder, die ihren permanenten Wohnsitz in Deutschland haben, auch nicht über irgendeinen ausländischen Verband Mitglied der IPSC werden können.

Soweit die sportrechtliche Grundlage.

Hieraus folgert, dass der erste Schritt zur Ausübung des IPSC-Sports Beitritt zum BDS, d.h. zu einem seiner Vereine sein muss.

Das gilt insbesondere auch für Ablegung des sogenannten Sicherheits- und Regeltests, der auch aus versicherungsrechtlichen Gründen nur von BDS-Mitgliedern absolviert werden kann.

Nähere Informationen hierzu unter dem Menüpunkt „Sicherheits- und Regeltest“.